Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K.

 

§ 1 – Vorbemerkungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. für Prüfungstätigkeiten, sowie individuell vereinbarte Dienstleistungen zwischen EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. und deren Kunden (im Nachfolgenden „Kunde“ genannt.)

EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. ist in den Bereichen Montage, Wartung, Instandsetzung und des Prüfservice, sowie des Elektroprüfservice und deren Mängelbeseitigung gemäß DGUV, UVV und BGV-Dienstleistungen für wiederkehrende Prüfungen bei Kranen, Winden, Hub- und Zuggeräten, Lastaufnahmemitteln, Bühnen, Tore, sowie Regalen, Leitern und Tritten und Elektroprüfungen nach DGUV V3: wie ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, ortsfeste elektrische Betriebsmittel- und Geräte, elektrische Anlagen, elektrische Maschinen, tätig.

 

§ 2 – Nebenabreden
Nebenabreden oder sonstige Zusagen von Mitarbeitern von EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K., welche nicht für die EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. gesetzlich vertretungsberechtigt sind, oder welche dem Kunden nicht vor Auftragsabschluss nachgewiesen haben, dass sie von EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. eine entsprechende Handlungsvollmacht aufweisen können, um entsprechend Nebenabreden oder sonstige Zusagen, etc. abzugeben, sind nur dann bindend, wenn sie von EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Dies gilt letztlich auch für etwaige Abwandlungen dieser Klauseln.

 

§ 3 – Anpassungen

Sollten aufgrund von gesetzlichen Änderungen oder Richtlinien/Normen einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässig oder unwirksam werden, behält sich EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. das Recht vor, die unzulässig oder unwirksam gewordenen Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen den gesetzlichen oder durch sonstige Auflagen geänderten Regelungen anzupassen.

 

§ 4 – Abweichende Geschäftsbedingungen

Widersprechen sich die AGB von EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. und die AGB des Kunden, gelten die gesetzlichen Regelungen, wie sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden. Sämtliche mit EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. geschlossenen Verträge liegen den nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware/Dienstleistung oder Beginn der Ausführung der beauftragten Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Individuelle Einkaufsbedingungen und / oder abweichende AGBs, die vom Auftraggeber gestellt werden, entfalten keine Wirkung, solange nicht zwischen den
Parteien ausdrücklich schriftlich deren Geltung vereinbart worden ist.

 

§ 5 – Geltungsbereich Rechtsgeschäfte

Die Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und des öffentlichrechtlichen Sondervermögens im Sinne des §310 Abs. 1 BGB sowie Unternehmen. Wir behalten uns bei Erstbestellungen das Recht vor, Prüfungen hinsichtlich des Kundenstatus durchzuführen. Dies können Wirtschaftsauskünfte, Prüfung der Gewerbescheine o.ä. sein. Im Einzelfall, d.h. bei einer negativen Wirtschaftsauskunft, behalten wir uns vor, einen angemessenen Teil des bestellten Auftragswertes in Vorauskasse einzufordern.

 

§ 6 – Angebotsmodalitäten / Ausführungsbedingungen

Bei der Angebotserstellung wird die kalkulatorische Grundlage daraus gebildet, dass die Arbeiten beim Kunden zügig durchgeführt werden können und die Maschinen, Anlagen und ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel bereitstehen, zugänglich sind, sowie sich in normaler Höhe, 2 Meter, d.h. ohne Steighilfe zu erreichen, befinden. Prüflinge in größerer Höhe, werden nach dem aktuell gültigen Stundenverrechnungssatz abgerechnet. Das Angebot, welches dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, basiert auf der Informationsgrundlage des Kunden hinsichtlich der Stückzahl der Prüflinge. Die Leistungsabrechnung erfolgt nach tatsächlich geprüfter Stückzahl und zeitlichen Aufwandes. EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. behält sich bei negativen Abweichungen der tatsächlichen
Stückzahl von der vom Kunden angegebenen Stückzahl über 20% vor, für den in diesem Zusammenhang durchgeführten Auftrag eine Neukalkulation des Preises vorzunehmen. Eine separate Berechnung von Hotelkosten, Spesen, Auslöse, etc. erfolgt nicht. Eine entsprechende Prüfdokumentation erhalten Sie nach Abschluss aller Prüfungsarbeiten auf einem Datenträger. EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. übernimmt keine Gewähr für nicht durch sie selbst ermittelte Prüffristen.

Vertragspartner
Ihr rechtsgültiger Vertragspartner ist EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K..

Angebot und Annahme
Ein Vertrag mit EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. kommt durch ein Angebot, Angebotsannahme bzw. Beauftragung sowie der schriftlichen Willenserklärung der jeweiligen Parteien zustande.
Die Annahme eines Auftrags kann entweder schriftlich durch Auftragsbestätigungen seitens EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K., oder durch Aufnahme der Tätigkeit erklärt werden.
Wird ein Angebot seitens der EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. ohne definierte Angebotsbindungsdauer abgegeben, so gilt eine Angebotsbindefrist von 2 Wochen ab Eingang beim Kunden.

Wenn Aufträge beim Kunden abgewickelt wurden, so darf EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. den Auftraggeber als Referenz angeben.

Dokumentationen und Unterlagen
Überlässt EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. dem Kunden Angebotsunterlagen, Präsentationen, Informationsmaterial, sonstige Produktbeschreibungen oder Anlagen, stellt dies noch kein verbindliches Angebot dar.

Preisgestaltung
Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlich anfallenden Steuern und Abgaben.
Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart gilt das Zahlungsziel von 14 Tagen netto, ohne Abzug.
Ein anderweitiges Zahlungsziel bedarf gesonderter Vereinbarung.
Für den Inhalt einer solchen Vereinbarung ist ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung durch die Geschäftsführung, oder die Vertriebsleitung von EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. erforderlich.

 

§ 7 – Rechnungsstellung
Rechnungsbeanstandungen durch den Kunden müssen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung schriftlich erfolgen. Anderenfalls gilt die Rechnung durch den Kunden als vollumfänglich anerkannt.

Teilrechnungen können von EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. gestellt werden. Teilrechnungen müssen nicht zwingend als solche tituliert sein.

Der Erhalt einer von der EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. gestellten Rechnung bedeutet nicht automatisch, dass EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. alle Leistungen vollumfänglich erbracht hat.

Gewöhnlich werden Teilleistungen monatlich auf Grundlage der bereits erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt.

 

§ 8 – Schadenersatz, Haftung, Arbeitszeit vor Ort

Schadenersatz
Sofern nicht vertraglich oder schriftlich aufgrund einer Individualvereinbarung etwas anderes vereinbart wird, gewährleistet der Kunde, dass die Mitarbeiter von EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. je Arbeitstag in der Zeit von 6:00 Uhr – 18:00 Uhr mindestens 8 Arbeitsstunden und höchstens 10 Arbeitsstunden Prüfleistungen beim Kunden erbringen können. Hierbei müssen durch den Kunden Zugänge zu Räumen, Betriebsgeländen, Anlagen oder Maschinen, etc. ermöglicht sein.

Auf Betriebsanweisungen, Verhalten auf dem Gelände und Gefahrenpunkte bezogen auf den Tätigkeitsbereich von EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K., ist seitens des Kunden hinzuweisen.
Wird die Tagesprüfzeit von 8 Arbeitsstunden vom Kunden nicht gewährleistet und sind die Mitarbeiter von EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. deshalb ohne eigenes Verschulden nicht in der Lage, die vereinbarten Leistungen zu erbringen, fällt zuzüglich zu den Prüfkosten je angefangene Viertelstunde des Arbeitsausfalls eine Leistungsausfallpauschale auf Basis des vertraglich vereinbarten Stundensatzes, maximal pro Arbeitstag und pro Prüfer eine Ausfallpauschale in Höhe von 520,–EUR, an. Ergeben sich für EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. bzw. deren Mitarbeiter Wartezeiten oder Regiezeiten, fallen diese Regie- bzw. Wartezeiten nicht in den Verantwortungsbereich von EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K..
Solche Regie- und Wartezeiten werden zusätzlich zu den Prüfkosten je angefallene Stunde mit dem aktuell gültigen Stundensatz berechnet, sofern es aus dem jeweiligen vorliegenden Angebot hierfür keine gesonderte Regelung gibt.

Wird nach Vertragsschließung erkennbar, dass der Anspruch auf Vergütung anhand mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch Insolvenzverfahren), so ist EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und gegebenenfalls nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag, oder dessen fristloser Kündigung nach §321 BGB berechtigt.

Arbeitszeit
Die ausgewiesenen Preise beziehen sich auf die übliche Arbeitszeit, werktags zwischen 06:00 Uhr und 18:00 Uhr, und Arbeitsleistung.
Für Nachtarbeit, Überstunden, Sonn- und Feiertagsstunden, sowie für Arbeiten unter erschwerten Bedingungen, werden die entsprechenden gesetzlichen Zuschläge auf den Effektivlohn aufgeschlagen.

Haftung
EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. haftet im Übrigen für verursachte Schäden nur bei Vorsatz sowie grober Fahrlässigkeit, auch bei deren Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gleiches gilt für fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens.
Sollten Sach- und Vermögensschäden aufgrund fahrlässiger Handlungsweise entstehen, haftet EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. sowie deren Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch beschränkt auf die bei Vertragsschluss vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden.
Die Haftung von EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. ist im Übrigen ausgeschlossen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags erst ermöglichen, wenn deren schuldhafte Nichterfüllung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

 

§ 9 – Sonstiges (Urheberrecht, Datenschutz, Geheimhaltung)

An Visualisierungen, Kostenvoranschlägen oder etwaigen anderen Materialien, Dokumenten und Unterlagen, welche dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, behält sich EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. ihre Eigentums und Urheberrechte uneingeschränkt vor.
Die von EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung bzw. Zustimmung durch EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. an Dritte weitergegeben werden.
Sollten Aufträge zwischen EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. und dem Kunden nicht geschlossen werden, sind die zur Verfügung gestellten Unterlagen auf Verlangen von der EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. unverzüglich und vollständig zurückzugeben bzw. nachweislich zu vernichten.

Datenschutz
Von Unterlagen, welche an EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. zur Durch- und Einsicht übermittelt werden und die für die Durchführung der zu erbringenden bzw. erbrachten Leistungen von Bedeutung sind, darf die EMS Metallbau + Industrieservice Göttsch e.K. Abschriften für die unternehmensinternen Akten erstellen und diese archivieren. Der Auftraggeber erteilt seine Zustimmung, dass alle die zu seiner Person im Zuge der Zweckerfüllung (Auftragsabwicklung und abrechnung) gespeicherten Daten mittels EDV verarbeitet werden dürfen.

Geheimhaltung
Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsverbindung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten, wenn der andere Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat. Dies gilt auch nach Beendigung der  Geschäftsverbindung.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Tostedt.

Geltendes Recht
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: November 2021

 

Download AGB